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  • Haschpappi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2017

Re: Kein Wunder...

Das Trennungsgebot, daß Du es erwähnst, finde ich gut.
Fundsache Bundestag - geht auf die Allierten zurück.
Wußt ich nicht, aber man lernt ja bekanntlich nie aus, danke!
https://www.bundestag.de/resource/blob/970038/7389146a57fbd73593ea7e9af9a10b73/WD-3-071-23-pdf-data.pdf

Ich habe es mir eben auch noch mal auf Wikipedia angesehen. Schon der einleitende Satz zum Wiki-Eintrag: "Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, kurz Trennungsgebot, wird als Grundsatz des deutschen Rechts verstanden, wonach Polizei und die Nachrichtendienste getrennt sein sollen.
Es ist ein Gebot, wonach Polizei und Dienste getrennt sein sollen. Sollen heißt aber nicht müssen, also rechtlich nicht zwingend bzw. bindent?

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Trennungsgebot_zwischen_Polizei_und_Nachrichtendiensten

Zur sog. Soll-Vorschrift schreibt Wikipedia:

"(...) Eine Soll-Vorschrift ist eine mehr oder minder eindringliche Empfehlung eines Normgebers.[5] In der Regel richtet sie sich an eine Behörde, sie kann aber auch an Private gerichtet sein. Sie schreibt ein Tun oder Unterlassen zwar für den Regelfall, aber nicht zwingend vor, räumt also nur ein „begrenztes Ermessen“ ein. Für Behörden läuft eine Soll-Vorschrift regelmäßig auf eine Muss-Vorschrift hinaus.[6] Für ein Rechtsbegehren kann eine „Soll-Vorschrift“ ausdrücken, dass die Rechtsfolge eines Verstoßes weniger schwerwiegend ist.[7][8] (...)"

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Muss-,_Soll-_und_Kann-Vorschrift#:~:text=Eine%20Soll%2DVorschrift%20ist%20eine,ein%20%E2%80%9Ebegrenztes%20Ermessen%E2%80%9C%20ein.

Also, doch nur eine Empfehlung? Da hat man sich wohl einen Spielraum beim Trennungsgebot gelassen. Ein anderes Spielraum ist z. B. im Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz zu finden. Dort heißt es "...in der Regel...". Regeln lassen aber auch Ausnahmen zu. Die Politik spielt bei Entscheidungen mit solchen Begriffen.
Der Artikel 33 (4) GG ist deshalb interessant weil die Lobby privater Sicherheitsdienste "hoheitliche Befugnisse" im öffentlichen Raum per Gesetz anstrebt um dann privatwirtschaftlich Polizei und Ordnungsämtern Konkurrenz zu machen. Von Stadtverwaltungen beauftragte private Citystreifen (public private security) gibt es hierzulande zu Hauf, allerdings ohne Befugnisse (keine Ausweiskontrollen, keine Platzverweise im öffentlichen Raum, nicht mal weisungsbefugt). Sie dürfen momentan nur "beobachten, erkennen und melden" - und dafür sind sie zur Zeit nur bessere (Berufs)Zeugen "am Tropf der Steuerzahler" durch beauftragende Stadtverwaltungen. Private Citystreifen laufen Streife wenn die Ordnungsämter unbesetzt sind, also Nachts und an Wochenenden.
Und um besser mit Städten und Kommunen ins Geschäft zu kommen und attraktiver für diese zu sein fordert die Lobby der Arbeitgeber der Sicherheitswirtschaft (BDSW e. V.) seit Jahren hoheitliche Befugnisse in einem neuen Sicherheitsgewerbegesetz. Dies nur als Beispiel: Nichts scheint in Beton gegossen und kann - auch zum Nachteil von Grundrechten - geändert werden.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.06.2024 15:25).

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