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  • lucia

479 Beiträge seit 04.12.2023

Re: Kein Wunder...

Haschpappi schrieb am 04.06.2024 15:15:

Das Trennungsgebot, daß Du es erwähnst, finde ich gut.
Fundsache Bundestag - geht auf die Allierten zurück.
Wußt ich nicht, aber man lernt ja bekanntlich nie aus, danke!
https://www.bundestag.de/resource/blob/970038/7389146a57fbd73593ea7e9af9a10b73/WD-3-071-23-pdf-data.pdf

Ich habe es mir eben auch noch mal auf Wikipedia angesehen. Schon der einleitende Satz zum Wiki-Eintrag: "Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, kurz Trennungsgebot, wird als Grundsatz des deutschen Rechts verstanden, wonach Polizei und die Nachrichtendienste getrennt sein sollen.
Es ist ein Gebot, wonach Polizei und Dienste getrennt sein sollen. Sollen heißt aber nicht müssen, also rechtlich nicht zwingend bzw. bindent?

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Trennungsgebot_zwischen_Polizei_und_Nachrichtendiensten

Zur sog. Soll-Vorschrift schreibt Wikipedia:

"(...) Eine Soll-Vorschrift ist eine mehr oder minder eindringliche Empfehlung eines Normgebers.[5] In der Regel richtet sie sich an eine Behörde, sie kann aber auch an Private gerichtet sein. Sie schreibt ein Tun oder Unterlassen zwar für den Regelfall, aber nicht zwingend vor, räumt also nur ein „begrenztes Ermessen“ ein. Für Behörden läuft eine Soll-Vorschrift regelmäßig auf eine Muss-Vorschrift hinaus.[6] Für ein Rechtsbegehren kann eine „Soll-Vorschrift“ ausdrücken, dass die Rechtsfolge eines Verstoßes weniger schwerwiegend ist.[7][8] (...)"

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Muss-,_Soll-_und_Kann-Vorschrift#:~:text=Eine%20Soll%2DVorschrift%20ist%20eine,ein%20%E2%80%9Ebegrenztes%20Ermessen%E2%80%9C%20ein.

Also, doch nur eine Empfehlung? Da hat man sich wohl einen Spielraum beim Trennungsgebot gelassen. Ein anderes Spielraum ist z. B. im Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz zu finden. Dort heißt es "...in der Regel...". Regeln lassen aber auch Ausnahmen zu. Die Politik spielt bei Entscheidungen mit solchen Begriffen.

Der Artikel 33 (4) GG ist deshalb interessant weil die Lobby privater Sicherheitsdienste "hoheitliche Befugnisse" im öffentlichen Raum per Gesetz anstrebt um dann privatwirtschaftlich Polizei und Ordnungsämtern Konkurrenz zu machen. Von Stadtverwaltungen beauftragte private Citystreifen (public private security) gibt es hierzulande zu Hauf, allerdings ohne Befugnisse (keine Ausweiskontrollen, keine Platzverweise im öffentlichen Raum, nicht mal weisungsbefugt). Sie dürfen momentan nur "beobachten, erkennen und melden" - und dafür sind sie zur Zeit nur bessere (Berufs)Zeugen "am Tropf der Steuerzahler" durch beauftragende Stadtverwaltungen. Private Citystreifen laufen Streife wenn die Ordnungsämter unbesetzt sind, also Nachts und an Wochenenden.
Und um besser mit Städten und Kommunen ins Geschäft zu kommen und attraktiver für diese zu sein fordert die Lobby der Arbeitgeber der Sicherheitswirtschaft (BDSW e. V.) seit Jahren hoheitliche Befugnisse in einem neuen Sicherheitsgewerbegesetz.

Sehr bedenklich ist das einerseits allerdings - und erinnert sofort an die (damals sogen.)
'Schwarzen Sheriffs'
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Sheriffs
Das ist eines der übelsten Beispiele dafür, daß es da eben auch Leute gab, die meinten, ihrer
menschenverachtenden Willkür freien Lauf lassen zu können. Und nicht nur bei denen.

Falls ich mich irre, korriger mich bitte - laut §127 Abs.1 StPO, gibts das sog. Jedermannsrecht. Eben wegen deinem Hinweis oben: 'beobachten, erkennen, melden'.
Wo man das aber nicht weiß oder sich entsprechend nicht traut, oder auch nicht kann,
also mit Zivilcourage gegen Zeitgenossen eben in dem gen. gesetzl.gegebenen Rahmen anzugehen , die sich ( wie bspw. bei uns im Städtchen nicht zum ersten Mal passiert ) gegen Busfahrerinnen und Busfahrer und Passagiere absolut daneben benehmen, teils diese körperlich attackiert haben, dann setzten die Stadtwerke eben auf die für Passagiere und Beförderungsmitarbeiter durchaus eine beruhigende Wirkung zeigenden Jungs von einer Security-Firma. Treten weder martialisch auf noch lassen die nicht mit sich reden. Weil: Die wiederum unlängst dann auch kein Problem damit hatten, daß man wem aus der Patsche mit einem Ticket half, dem prekäre Umstände anzusehen waren und der halt im Bus in deren Fahrschein- Kontrolle reingelaufen ist. In so einer Situation kann man halt nur praktisch erstmal 'Erste Hilfe' leisten.
Ansonsten:
Ich versuch halt da auch immer zwei Seiten zu sehen. Ist ja nicht von der Hand zu weisen, daß immer schlimmere Sachen passieren, leider :( Was den Rechten dann wieder mehr Wasser auf deren Mühlen gibt, und das machts keinesfalls besser.
Und kann da auch das Sicherheitsbedürfnis älterer Leute gut verstehen - es passiert zu viel - wie, wenn unsere Gesellschaft zunehmend verroht. ( Sieht man ja bspw. auch daran, wie schlimm das wird mit diesem sogen. 'Enkeltrick'. Was für ein Pfosten muß man geworden sein, hilflose Leut' mit Hiobsbotschaften zu ängstigen, um sie dann umso besser abzocken zu können :( - das mal nebenbei).

Zu Deinem letzten Hinweis:

Dies nur als Beispiel: Nichts scheint in Beton gegossen und kann - auch zum Nachteil von Grundrechten - geändert werden.

Ist ja schon einiges geändert worden, aber ich hoff noch immer auf diesen Teil der sogen.
'Ewigkeitsklausel':
'Die Würde des Menschen ist unantastbar'.
Wäre schön, würde dies wieder in den Fokus des Bewußtseins rücken, würden wir es wieder zum Blühen bringen und zum Gedeihen, zwischenmenschlich, allgemein....( irgendwie wollt' ich noch die Kurve bekommen zu Lichtblicken, zwar nicht o.t. gehen damit, aber: einer davon ist der, daß in Zeiten von Not- so wie momentan die Überflutungskatastrophen- man sich gegenseitig hilft.)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.06.2024 19:44).

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