weil erst dadurch, das Grundgesetz zur Verfassung wird, und nicht wie jetzt schon gemeint wird, das Grundgesetz ist die Verfassung.
Man muss nicht unbedingt die Artikel für eine zukünftige Verfassung neu erfinden, bei einer Abstimmung kann man auch gerne das jetzige Grundgesetz also eine Option zur Wahl angeboten werden.
Aber so lange keine Abstimmung "durch das Volk" und nicht eine etwaige Abstimmung durch gewählte Volksvertreter, siehe EU Verfassung, wird es eine keine Verfassung geben und somit eine Erfüllung des Art146.