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  • Pseudonymuse

719 Beiträge seit 24.08.2015

Möglicherweise hat Art. 146 mit

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." die höhere Priorität?

Auch dort gibt es wohl einen Faktor der dieses Versprechen, wie bei Artikel 14 Abs. 2 "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.", rund 75 Jahre lang erfolgreich verhindern(!) konnte.
Eventuell ist diese oberste bundesrepublikanische Rechtsnorm ja nicht zwingend, nur abdingbar. Die gesetzlichen Schritte in der Corona-Zeit lassen das vermuten, wie auch die Schall-und-Rauch-Versprechungen bundesrepublikanischer PolitikerDemokratiebewahrer.

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