lstb schrieb am 20.05.2024 16:58:
weil erst dadurch, das Grundgesetz zur Verfassung wird, und nicht wie jetzt schon gemeint wird, das Grundgesetz ist die Verfassung.
Das steht so nirgends.
Man muss nicht unbedingt die Artikel für eine zukünftige Verfassung neu erfinden, bei einer Abstimmung kann man auch gerne das jetzige Grundgesetz also eine Option zur Wahl angeboten werden.
Aber so lange keine Abstimmung "durch das Volk" und nicht eine etwaige Abstimmung durch gewählte Volksvertreter, siehe EU Verfassung, wird es eine keine Verfassung geben und somit eine Erfüllung des Art146.
Über eine Verfassung muss nicht das Volk abstimmen, wo steht das? Auch Vertreter des Volkes können abstimmen. Es gibt sogar Länder, die haben nicht mal eine Verfassung wie z.B. Großbritannien.