klimaverklebter schrieb am 21.05.2024 13:42:
realPerry schrieb am 21.05.2024 13:35:
klimaverklebter schrieb am 21.05.2024 13:19:
realPerry schrieb am 21.05.2024 12:48:
klimaverklebter schrieb am 21.05.2024 12:34:
realPerry schrieb am 21.05.2024 11:57:
klimaverklebter schrieb am 21.05.2024 11:42:
realPerry schrieb am 21.05.2024 11:37:
klimaverklebter schrieb am 21.05.2024 11:28:
realPerry schrieb am 21.05.2024 11:23:
klimaverklebter schrieb am 21.05.2024 11:14:
realPerry schrieb am 21.05.2024 10:29:
klimaverklebter schrieb am 21.05.2024 10:19:
Das Grundgesetz sieht explizit auch bundesweite Volksentscheide vor!
Bislang hat nur eine Partei die Umsetzung in ihrem Programm.
In welchen Artikel des GG steht was dazu? Kann nichts finden.
Artikel 20
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Abstimmungen gibt es ja. Sie meinen sicher den Volksentscheid den Sie wollen? Also das wenn über etwas entschieden wird. Das sind verschiedene Sachen.
Welche Abstimmungen meinst Du konkret?
Und nein, es sind keine verschiedene Sachen, dazu gibt es zahlreiche Rechtsgutachten von Staatsrechtlern seit Jahren.
OK, das ganze ist nicht ganz so einfach, da die Begriffe in verschiedenen Regionen unterschiedliche Bedeutung haben.
Aber Volksentscheide hat es ja nun auch schonden einzelnen Bundesländern gegeben:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Plebiszite_in_DeutschlandDu hast meine Frage nicht beantwortet.
Ja, in Bundesländern gibt es Volksentscheide. Warum dann nicht auch auf Bundesebene?
Nein, der Begriff Abstimmungen hat keine unterschiedliche Bedeutung.Hier für Dich zum Einarbeiten.
https://bonner-rechtsjournal.de/fileadmin/pdf/Artikel/2011_01/BRJ_059_2011_Hotstegs.pdf
Haben Sie sich das alles schon durchgelesen?
Er schreibt ja:
"Wie bereits ausgeführt, kennt das Grundgesetz aber nur
Abstimmungen über die Neugliederung des Bundesgebietes."und
"dass das Grundgesetz zunächst zwar Abstimmungen kennt,
durch die der Bürger direkten Einfluss auf Sachentscheidungen
nehmen kann. Gleichzeitig füllt das Grundgesetz
diese Vokabel aber nicht mit dem notwendigen Inhalt, so
dass die Klausel des Art. 20 Abs. 2, Satz 2, 1. Halbsatz („...
und Abstimmungen“) im Ergebnis nahezu leerläuft."Auf Länderebene sieht es aber anders aus, schreibt er noch. Also passt es doch zu meiner Aussage und den Link von mir.
Titel überlesen?
Sie Meine: "Wir brauchen bundesweite Volksentscheide"
Na ja, das ist die Meinung des Anwalts. Steht aber trotzdem nicht so im GG, was er ja auch selber schreibt.Doch, steht im GG, mit dem Begriff Abstimmungen.
Es fehlt nur noch ein Ausführungsgesetz dazu. Aber das wollen die Systemparteien nicht und verhindern damit echte Demokratie.
Denn dann würde die derzeitige Demokratiesimulation für jeden sichtlich.
Na wie schon festgestellt, auf Länderebene gibt es das ja, bei den gleichen "Systemparteien " ;)
Ich bin auch gegen die Volksabstimmung auf Bundesebene. Hat eben nicht zu vernachlässigende Nachteile.Welche Nachteile, wenn es doch Volksentscheide auf Bundesländerebene gibt?
Deine Argumentation ist nicht schlüssig, hat enorme Logiklücken.
Siehe Schweiz.
Und das Geldargument ist ein Strohmannargument. Jede Weiterentwicklung der Demokratie ist zu begrüßen.
Die Nachteile habe ich doch schon genannt. Die können natürlich auf auf Landesebene auftreten dort werden aber i.d.r. weniger wichtige Gesetze beschlossen. Wo ist da eine Logiklücke?
Ja die Schweiz, das Land wo das Rentensystem schon vor dem Zusammenbruch stand. Das Land in dem das Interesse an Volksentscheiden immer weiter zurückging, laut Schweizer angaben nehmen inzwischen keine 50% mehr an den Volksentscheiden teil. Das heist immer weniger entscheiden über die Gesetze für alle.
Allein 2021 gab es in der Schweiz 11 Volksentscheide und jedesmal müssen die Bürger sich mit dem Volksentscheid auseinandersetzen und dann zur Wahlurne gehen. Darauf scheinen immer weniger Lust zu haben.