gast (078e3333) schrieb am 21.05.2024 07:59:
Nein, es soll keine Menschenrechte schützen. Das Grundgesetz soll die Bürgerrechte gegenüber dem Staat schützen.
Verfassungen, und das Grundgesetz hat Verfassungsrang, legen NICHT das Verhalten der Bürger untereinander fest, dafür gibt es Gesetze, sondern legen die Rechte der Bürger gegenüber der Administration fest!...
Aus dem GG:
Art. 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt
Ist das jetzt keine Vorgabe an jeden, die Würde und Rechte des Andern zu achten?
Auch Art 14 und Art 15 zielen wohl nicht allein auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürger.
Und Art 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" beschreibt kein Menschenrecht?
Und alle anderen Grundrechtsartikel leiten sich aus Art 1 GG ab.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.05.2024 08:28).