Nein. Es ist ein Vorgabe wie sich die Administration gegenüber den Bürgern zu verhalten hat!
Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, das der Bürger sich frei Entfalten kann und nicht durch adfministrative Vorgänge behindert wird, solange er Dritten nicht schadet.
Es regelt nicht den Umgang der Bürger untereinander, Verfassungen legen die Abwehrrechte der Bürger gegen den allmächtigen Staat fest und beschränken seine Macht.
Sie regeln NICHT das Verhalten und die rechte der Bürger untereinander!
Natürlich ist vieles in Verfassungen auch schwurbelei, weils sich halt gut anhört, und so die Legitimation durch den Bürger erhöht.
Artikel 1GG ist so eine schöne Schwurbelei, es hört sich halt schön an. Nichts desto trotz richtet sich der Artikel an die Handlungen der Administration, nicht an Deinen Nachbarn.