gast (078e3333) schrieb am 21.05.2024 07:59:
Nein, es soll keine Menschenrechte schützen. Das Grundgesetz soll die Bürgerrechte gegenüber dem Staat schützen.
Verfassungen, und das Grundgesetz hat Verfassungsrang, legen NICHT das Verhalten der Bürger untereinander fest, dafür gibt es Gesetze, sondern legen die Rechte der Bürger gegenüber der Administration fest!
falscht. Das GG soll auch Menschenrechte in Deutschland schützen: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewa" Hier wird vom Menschen und nicht vom Bürger gesprochen!
Übrigens wurde noch ein Versprechen nicht eingelöste, nämlich das Versprechen im Art. 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Oder wartet man noch auf Die Wiedervereinigung mit Ostpreußen, Schlesien und dem Sudetenland? Oder Freiheit von Amerika?^^
Da steht kein Versprechen, da steht: "...verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt"
Mit anderen Worten, wenn es eine neue Verfassung gibt, dann verliert das GG als Verfassung seine Gültigkeit. Bis dahin bleibt das GG die Verfassung.