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  • realPerry

mehr als 1000 Beiträge seit 03.08.2010

Re: Möglicherweise hat Art. 146 mit

anbafei schrieb am 21.05.2024 13:20:

Warum wurde dann das Grundgesetz Grundggesetz genannt und nicht Verfassung?

Eine Verfassung besteht aus den Grundgesetzen eines Landes. Der Name passt doch ganz gut. Eine Verfassung muss nicht Verfassung heisen. Auch andere Lädner haben Grundgesetze. Estland und Ungarn haben auch ein Grundgesetz als Verfassung https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_Ungarns
England hat gar keine Verfassung und besteht auch noch ;)

Ein Grundgesetz ist eine Verfassung und regelt die Grundlegenden Gesetze eines Landes.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.05.2024 13:48).

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