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  • Subzero

mehr als 1000 Beiträge seit 06.06.2000

zu kurz gesprungen

Der umstrittene Artikel 14: Eigentum verpflichtet

Das ist ein großes Versprechen: Denn das Grundgesetz betont ausdrücklich im Artikel 14 die Sozialbindung, indem Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch gleichzeitig dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Die Zurückstellung von Einzelinteressen gegenüber Gemeininteressen bezieht sich auch auf Unternehmen, deren Entscheidungen Grenzen gesetzt werden sollen.

Sozialbindung des Eigentums heißt auch, dass Produktivitätsfortschritte und Gewinnsteigerungen nicht nur auf der Kapitalseite zu verbuchen sind, sondern auch den abhängig Beschäftigten zustehen, die diese auch mit erwirtschaften

Die Sozialbindung nur auf die jeweils vom entsprechenden Eigentum abhängig Beschäftigten zu projizieren ist viel zu kurz gehüpft. Das wird aber auch mit "Wohl der Allgemeinheit" im GG entsprechend ausgeführt. Selbst Eigentum, von dem keine abhängig Beschäftigten direkt profitieren (weil es keine gibt, wie zB bei geistigem Eigentum, mal als Beispiel Kunst oder ein Lehrbuch), aber die Gesellschaft als Ganzes profitiert ist da mit erfasst.
Durch den Gebrauch des Eigentums soll es allen besser gehen. Wenn mir jetzt ein Kraftwerk gehört, dann ist eben meine Verpflichtung, gut und dauerhaft Strom zu erzeugen (die Versorgungssicherheit herzustellen, diese ist dann das Wohl der Allgemeinheit). Lustigerweise ist "zum Wohl der Allgemeinheit" schwer zu beziffern. Die Versorgungssicherheit (wieviele Stromausfälle gabs in den letzten 3 Jahren?) und deren Nutzen für die Allgemeinheit ist schwer zu beziffern (für die Industrie kann ichs sagen: ein halbstündiger Stromausfall frißt den Mehrwert von 2-6 Wochen Arbeit auf).
Durch die Nutzung des Eigentums soll es eben allen (und nicht nur den vom entsprechenden Eigentum abhängig Beschäftigten) im Schnitt besser gehen. Damit ist eine Nutzung des Eigentums die nur verbrannte Erde hinterlässt eben ausgeschlossen.

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