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  • gerddie

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2001

Re: Sie verwenden eine unvollständige Pressemiteilung.

Mr.Hardware schrieb am 09.05.2024 23:22:

gerddie schrieb am 09.05.2024 22:30:

Mr.Hardware schrieb am 09.05.2024 19:30:

Das hat Peter Nowak sich ausgedacht. In der Originalpressemitteilung steht das überhaupt nicht:

https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2024/pressemitteilung.1443764.php
...

Peter Nowak sich nichts ausgedacht, denn eine Pressemitteilung ist keine offizielle Verfügung, die steht im Berliner Amtsblatt vom 03.05.2024 Nr. 18 S. 1071-1130 das in der Pressemitteilung verlinkt ist. Darin wird das Zeigen von Symbolen der UdSSR verboten, es sein denn sie sind Teile von Dingen die man am Mahnmal zu Ehrung ablegt (Hervorhebungen von mir):

In der Zeit vom 8. Mai 2024, 06:00 Uhr, bis zum 9. Mai 2024, 22:00 Uhr, wird in
den unter II. bezeichneten Bereichen der Gemeingebrauch öffentlicher Flächen
und die Versammlungsfreiheit dahingehend beschränkt, dass
...
e) das Zeigen von Fahnen und Flaggen mit russischem Bezug, Wappen der
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR)
, von Belarus, der auto-
nomen Teil-Republik Tschetschenien sowie Bildnisse der jeweiligen Staats-
oberhäupter
f) das Zeigen von Symbolik und Kennzeichen, die geeignet sind, den Russland-
Ukraine-Krieg zu verherrlichen, zum Beispiel das Zeigen der Flagge der Union
der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR)
, das Verwenden von russi-
schen und sowjetischen Militärflaggen,
[...]
untersagt wird.

Von der Untersagung unter I. d) und e) sind die dort benannten Abzeichen, Fahnen
und Flaggen ausgenommen, soweit diese Teile von Kranzschleifen, Blumengebinden
oder vergleichbarer Gegenstände sind, die anlässlich der Gedenktage an den Ehren-
malen niedergelegt werden sollen

Vielleicht sollten sie sich jetzt bei Herrn Nowak entschuldigen, Mr. Hardware.

1.) Es bleibt die Lüge, dass sich das auf die ganze Stadt bezieht, ja leider bestehen.

Wo genau steht im Artikel das es sich auf die ganze Stadt bezieht? Nowak hat nicht erwähnt, wo genau das Verbot gilt, nur das die Berliner Ordnungshüter solch ein Verbot aussprechen.

2.) Das wäre nicht passiert, wenn Peter Nowak nicht so schlunzig arbeiten würde und die entsprechende Anordnung direkt verlinkt hätte - oder sie zumindest im Wortlaut zitiert hätte.

Sie haben aus einer unvollständigen Pressemitteilung verlinkt, Nowak einen Artikel des rbb verlinkt, in dem genau angegeben ist, wo das Verbot gilt (als Lesehilfe: es ist der Link mit dem Link-Text "in den Mittelpunkt seiner Meldung"), wer arbeitet hier also schlunzig?

Schönes Wochenende noch

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