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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Hier ein bischen Background dazu

Hier ein bischen Background dazu, für alle die davon zum ersten Mal hören:
https://www.electrive.net/2024/07/09/tauziehen-um-autobahn-lader-fastend-hofft-auf-schnelles-urteil/

Die Klage geht gegen die Autobahn GmbH, nicht gegen T&R.

Beschwerdeführerinnen: Fastned Deutschland GmbH & Co. KG, Tesla Germany GmbH
Beschwerdegegnerin: Die Autobahn GmbH des Bundes
Beigeladene: Autobahn Tank & Rast GmbH, Ostdeutsche Autobahntankstellen GmbH

Vorlagefrage
Ist Art. 72 Abs. 1 Buchst. c) der Richtlinie 2014/24/EU1 dahingehend auszulegen, dass in seinen Anwendungsbereich auch solche öffentlichen Aufträge fallen, die zuvor außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2014/24 an eine Inhouse- Einrichtung vergeben worden sind, jedoch die Voraussetzungen der Inhouse-Vergabe im Zeitpunkt der Vertragsänderung nicht mehr vorliegen?

https://curia.europa.eu/juris/fiche.jsf;jsessionid=65B26DDF3D7029C97D8D109306CADD36?id=C%3B452%3B23%3BRP%3B1%3BP%3B1%3BC2023%2F0452%2FP&nat=or&mat=or&pcs=Oor&jur=C%2CT%2CF&num=C-452&for=&jge=&dates=&language=de&pro=&cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&oqp=&td=%3BALL&avg=&lgrec=de&lg=&cid=2638894

Dabei geht es aber nur um bewirtschaftete Rastablagen,
nicht um unbewirtschaftete Rastanlagen und Autohöfe.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.10.2024 14:59).

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