Ich vertehe deine Logik grad nicht.
Wenn die konzipierte Betriebsdauer überschritten werden soll muss es auch einen Nachweis geben dass Materialermüdung kein Problem darstellt.
Und wer Probleme vermutet darf auch einen Nachweis fordern und nicht selber Nachweisen.
Wenn die Betriebsdauer ohne Nachweis verlängert wird ist das Fahrlässig.
Die Beweisschuld ist doch beim Betreiber, oder etwa nicht?