> Ich vertehe deine Logik grad nicht.
> Wenn die konzipierte Betriebsdauer überschritten werden soll
> muss es auch einen Nachweis geben dass Materialermüdung
> kein Problem darstellt.
Selbstverständlich. Glaubst du im ernst, die Behörden erteilen dir eine weitere Betreibsgenehmigung, ohne, dass sie entsprechende Gutachten sehen wollen? Das ist wohl ziemlich unrealistisch.
> Und wer Probleme vermutet darf auch einen Nachweis fordern und
> nicht selber Nachweisen.
Nichts anderes fordere ich: Wer ein Problem vermutet - wie hier unser Pirat - der muss den Nachweis auch führen. Und unser Pirat macht es an der geplanten Lebensdauer fest. Einer mehr oder minder willkürlich festgesetzten Zahl. Die Realität ist aber komplexer. Deswegen gibt's beim Auto ja auch einen TÜV und keine pauschale Beurteilung in Hinblick auf eine wie auch immer geartete Lebensdauer.
> Wenn die Betriebsdauer ohne Nachweis verlängert wird ist das Fahrlässig.
s.o.
> Die Beweisschuld ist doch beim Betreiber, oder etwa nicht?
Wer behauptet, das Ding kann weiter betrieben werden, ist in der Nachweispflicht. Wer behauptet, das Ding ist automatisch NICHT mehr geeignet, weiter betrieben zu werden, nur weil irgendwo eine willkürlich festgesetzte zeitliche Grenze überschritten ist, jedoch ebenso. Wer Behauptungen aufstellt, steht immer in der Bringschuld. Egal, um wen es sich handelt.