firedancer schrieb am 27.01.2015 13:42:
Ich vertehe deine Logik grad nicht.
Wenn die konzipierte Betriebsdauer überschritten werden soll
muss es auch einen Nachweis geben dass Materialermüdung
kein Problem darstellt.Selbstverständlich. Glaubst du im ernst, die Behörden erteilen dir eine weitere Betreibsgenehmigung, ohne, dass sie entsprechende Gutachten sehen wollen? Das ist wohl ziemlich unrealistisch.
Spätestens nachdem der Fall bekannt wurde, wo ein hoher Beamter der Aufsichtsbehörde zu dem Unternehmen gewechselt ist, dass er vorher kontrollieren sollte (wie kritisch werden dessen Kontrollen wohl gewesen sein, wenn ihn anschlißend das beaufsichtigte Unternehmen einstellt?), sollte man in diesem Bereich gar nichts mehr ausschließen oder irgendwovon blind ausgehen
Die Beweisschuld ist doch beim Betreiber, oder etwa nicht?
Wer behauptet, das Ding kann weiter betrieben werden, ist in der Nachweispflicht. Wer behauptet, das Ding ist automatisch NICHT mehr geeignet, weiter betrieben zu werden, nur weil irgendwo eine willkürlich festgesetzte zeitliche Grenze überschritten ist, jedoch ebenso. Wer Behauptungen aufstellt, steht immer in der Bringschuld. Egal, um wen es sich handelt.
NOPE: Wer als AKW-betreiber seine AKW über die ursprünglich konzipierte Lebensdauer (nichts mit angeblich festen 40 Jahren) hinaus betreiben will, muss den Nachweis der Sicherheit erbringen.
Wenn ich völlig zu recht auf den Aspekt der Materialermüdung hinweise, wo es ja jetzt schon Anzeichen gibt, dass dieser Effekt nicht einmal INNERHALB der ursprünglich konzipierte Lebensdauer hinreichend berücksichtigt wurde, muss NICHT ICH den Nachweis erbringen (hinreichend Kompetente bestreiten den Effekt der Materialermüdung auch nicht), sondern IMMER noch der Betreiber, der sein AKW über die ursprünglich konzipierte Lebensdauer hinaus laufen lassen will.