Pirat_Logos schrieb am 28.01.2015 12:55:
Die Beweisschuld ist doch beim Betreiber, oder etwa nicht?
Wer behauptet, das Ding kann weiter betrieben werden, ist in der Nachweispflicht. Wer behauptet, das Ding ist automatisch NICHT mehr geeignet, weiter betrieben zu werden, nur weil irgendwo eine willkürlich festgesetzte zeitliche Grenze überschritten ist, jedoch ebenso. Wer Behauptungen aufstellt, steht immer in der Bringschuld. Egal, um wen es sich handelt.
NOPE: Wer als AKW-betreiber seine AKW über die ursprünglich konzipierte Lebensdauer (nichts mit angeblich festen 40 Jahren) hinaus betreiben will, muss den Nachweis der Sicherheit erbringen.
Nichts anderes hat er behauptet.
Wenn ich völlig zu recht auf den Aspekt der Materialermüdung hinweise, wo es ja jetzt schon Anzeichen gibt, dass dieser Effekt nicht einmal INNERHALB der ursprünglich konzipierte Lebensdauer hinreichend berücksichtigt wurde,
Wie wenn man von Amts- oder Gutachterseite in die Zukunft hat blicken können.
muss NICHT ICH den Nachweis erbringen (hinreichend Kompetente bestreiten den Effekt der Materialermüdung auch nicht), sondern IMMER noch der Betreiber, der sein AKW über die ursprünglich konzipierte Lebensdauer hinaus laufen lassen will.
Was ebenfalls nicht im Widerspruch zum bereits geschriebenen steht.
Piratenlehrstück: widersprechend irgendwas nachplappern, ohne etwas mitzuteilen.
Dafür in GROSSBUCHSTABEN angeblich Widerspruch anmelden zur Aussage, ohne selbigen zu liefern.