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  • Rainer Trunk

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2007

ETH Zürich


Die Staatsanwaltschaft darf aber nicht vergessen, die 
ETH Zürich selbst zu verfolgen. Denn diese bietet über Links
Zugang zu der Homepage vom besagten Professor.

Insbesondere auch Heise-Mitarbeiter sollten bei einer 
Einreise in die Schweiz entsprechend belangt werden.


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