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  • Martin Roth

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2007

Was unterscheidet Links von Textreferenzen?


Der ausloesende Artikel in der NZZ enthaelt in seinem zweiten Absatz
genuegend Stickworte, um ohne besonderen Aufwand ebenfalls zu den
Seiten zu gelangen. Durch die abgedruckten Stichworte lasssen sich mit
Internet-Suchmaschinen z.B. die erwaehnte "Zundelsite" direkt
finden. Die keyword-Funktion von Netscape findet die ensprechende Seite
mit diesem Stichwort sogar direkt.
Dank der von der NZZ abgedruckten Stichworte und Namen ist es also
einfach, direkt (keyword) oder indirekt (Suchmaschine) zu den
beschriebenen Seiten zu kommen.

Der Artikel enthaelt also, in aehnlicher Weise wie die beanstandete
Webseite, eine indirekte Referenz auf offenbar strafbare Ihnalte. Gibt
es einen juristischen Unterschied zwischen einem Link im Web und einer
gedruckten Referenz? 

Weiss jemand von schon bestehenden Gerichtsurteilen in der Schweiz oder
Deutschland zu solchen Referenzen, schriftlich oder im Web? In welchem
Kontext sind welche Quellenangaben verboten?


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