Beispielsweise findet man bei M-Net in den AGBs: "Kindern oder
Jugendlichen dürfen keine Angebote im Widerspruch zu den gesetzlichen
Vorschriften zugänglich gemacht werden.".
Damit sind die Anschlußinhaber für den Zugang verantwortlich.
Außderm müsste die Kennzeichnung nach einem internationaler Standard
erfolgen, damit z. B. nicht potentielle Kunden in den USA
abgeschreckt werden, weil ihnen Fehler oder Malware oder absckend
kryptisches angezeigt wird.
Weiter habe ich anderes zu tun als bei über 100 eigenen Seiten
irgendeine Kennzeichnung einzubauen; bekomme ich nicht sowas wie ein
Plugin für Joomla UND ein Programm für einfache HTML-Seiten, das es
automatisch macht, kann man es sowieso vergessen; da hätte ich
wochenlang zu tun
Daneben bezweifle ich das dieser JMSTV verfassungskonform ist, denn
die Selbstzensur verstößt gegen Art 5 GG.
Jugendlichen dürfen keine Angebote im Widerspruch zu den gesetzlichen
Vorschriften zugänglich gemacht werden.".
Damit sind die Anschlußinhaber für den Zugang verantwortlich.
Außderm müsste die Kennzeichnung nach einem internationaler Standard
erfolgen, damit z. B. nicht potentielle Kunden in den USA
abgeschreckt werden, weil ihnen Fehler oder Malware oder absckend
kryptisches angezeigt wird.
Weiter habe ich anderes zu tun als bei über 100 eigenen Seiten
irgendeine Kennzeichnung einzubauen; bekomme ich nicht sowas wie ein
Plugin für Joomla UND ein Programm für einfache HTML-Seiten, das es
automatisch macht, kann man es sowieso vergessen; da hätte ich
wochenlang zu tun
Daneben bezweifle ich das dieser JMSTV verfassungskonform ist, denn
die Selbstzensur verstößt gegen Art 5 GG.