Jedes freie Land kann bei sich und nach deren eigenen Gesetzen Denkmäler errichten oder eben beseitigen und abbauen. Da hat sich von außen kein anderer Staat einzumischen oder gar Amtsträger strafrechtlich belangen zu wollen.
Weder das aktuelle Russland noch die baltischen Einzelstaaten sind der Sowjetunion verpflichtet.