Das ist prinzipiell in jedes Land möglich - es muß nicht sein Herkunftsland sein. Ist er einmal verurteilt, muß er seine Srafe allerdings hier absitzen.
Die Abschiebung ist in der Flüchtlingskonvebtion geregelt (wohl sogar bei politischer Betätigung möglich - wenn er dadurch dem Aufnahmelabd schadet.
Ich verstehe das so, daß nan ihn auch wahlweise an drr belgischen odrr niederländischen Grenze absetzt, entweder die lassen die Personen rein, oder transferieren sie weiter. Wäre mal rechtlich anhand der Ursprungsquelken zu prüfen, ob das noch gilt - und ggf. Verschlimmbesserungen zurückzufahren.
Kann passieren, daß man sich dann jahrelang in Transiträumen aufhält und humanitär dort versorgt wird. Warum nach Afghanistan? Flieger nach "was gerade fliegt", und gut.
Sollte unter begleitung erfolgen, der Hinflug.
Und noch eine Alternative aus biblischen Zeiten: die "Freistädte". Die Blutracheschwörenden warteten vorm Tor, drinnen durfte ihm nichts passieren. Haben wir wirklich nirgendwo ein Fleckchen, wo die unter sich sind? Ihren Lebensunterhalt selber erarbeiten müssen?