Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

Gibt's da nicht eine gesetzliche Regelung zu?

Ich weiß nicht, wie es in GB ist und meine Unterlagen bezüglich
gesetzlicher Regelungen in Deutschland habe ich gerade nicht bei der
Hand - aber ist es nicht so, dass Personen, welche sich einer fremden
Streitmacht anschließen, nicht u.U. als Verräter betrachtet werden
können? Die Fragestellung stammt ab vom Thema "französische
Fremdenlegion" - da kann zwar grundsätzlich jeder eintreten, kann
dafür aber auch von seinem Heimatland strafrechtlich belangt werden.

Die Fremdenlegion ist effektiv eine echte militärische Einheit,
während die ISIL-Truppen jedoch paramilitärische, irreguläre
Einheiten darstellen. Ob sie als "Kombatanten" bezeichnet werden
können oder nicht, weiß ich nicht; sie unterscheiden sich jedoch in
Uniform und Abzeichen deutlich von Zivilisten, sind aber keiner
(anerkannten) Nation zugehörig. Ob die Landkriegsordnung auf sie
zutrifft, keine Ahnung.
Trotzdem sollte doch hier grundsätzlich das gleiche gelten: wer zum
Zwecke der Aufnahme in eine fremde Streitmacht sein Heimatland
verlässt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen leben. Und die
können bisweilen nicht nur Gefängnis sondern auch den Entzug der
Staatsbürgerschaft abdecken.

Staatsbürgerschaft aberkennen und Einreise verweigern? Meiner Meinung
nach eine brauchbare Lösung, um Rückkehrer vor den Toren stehen zu
lassen. Die sind ohnehin gefährlich für die Allgemeinheit und haben
ihre zweifelhafte Loyalität genügend zur Schau gestellt. 

Bewerten
- +
Ansicht umschalten