PrincessOfTroy schrieb am 24. Juni 2014 15:59
> Wer meint nach Syrien fahren zu müssen um dort ein bisschen Dschihad
> zu spielen, dem sollte einfach sein britischer (oder deutscher) Pass
> an der Grenze abgenommen werden. Der kann dann ja in Syrien bleiben -
> wenn es dort so toll ist.
Das Dilemma für Leute mit einfachen Wahrheiten und Lösungen nach Art
des Stammtisches ist und bleibt, daß der Rechtsstaat nun mal nicht so
simpel funktioniert. Paß wegnehmen, das liest sich auf den ersten
Blick verführerisch einfach und logisch. Doch auf welcher Seite der
Grenze soll das passieren, bei der Ausreise oder der Einreise? Schon
vergessen: Wir haben eine Verfassung, die Freizügigkeit garantiert,
auch beim Reisen, und die deutsche Staatsbürgerschaft darf und kann
nicht aberkannt werden, wenn die Betroffenen dadurch staatenlos
werden.
Die Ausreise läßt sich zwar unter bestimmten Umständen einschränken,
aber es finden sich immer genug Möglichkeiten der Umgehung und der
Täuschung dieser Einschränkung. Aber die Einreise darf deutschen
Staatsbürgern nicht verweigert werden. Hier kann nur bei begründetem
Verdacht auf Teilnahme am "Dschihad" die Strafverfolgung (Mord,
Körperverletzung, terroristische Vereinigung) einsetzen. Doch
ausweisen und ausbürgern geht nicht, denn nur Deutsche mit
Mehrfachstaatsbürgerschaft müssen damit rechnen, wegen eines
Kampfeinsatzes für einen fremden militärähnlichen Verband
ausgebürgert zu werden.
Dann soll man eben die Gesetze und die Verfassung ändern? Nein danke,
bitte nicht! In den letzten 40 Jahren wurden mit der Begründung
"Sicherheit und Schutz vor Terrorismus" schon zu viele
Einschränkungen wurden von Bürgerrechten und Bürgerfreiheiten
durchzogen und leider auch von zu vielen Leuten bejubelt, die
vorzugsweise einfache Wahrheiten und Lösungen möchten.
> Wer meint nach Syrien fahren zu müssen um dort ein bisschen Dschihad
> zu spielen, dem sollte einfach sein britischer (oder deutscher) Pass
> an der Grenze abgenommen werden. Der kann dann ja in Syrien bleiben -
> wenn es dort so toll ist.
Das Dilemma für Leute mit einfachen Wahrheiten und Lösungen nach Art
des Stammtisches ist und bleibt, daß der Rechtsstaat nun mal nicht so
simpel funktioniert. Paß wegnehmen, das liest sich auf den ersten
Blick verführerisch einfach und logisch. Doch auf welcher Seite der
Grenze soll das passieren, bei der Ausreise oder der Einreise? Schon
vergessen: Wir haben eine Verfassung, die Freizügigkeit garantiert,
auch beim Reisen, und die deutsche Staatsbürgerschaft darf und kann
nicht aberkannt werden, wenn die Betroffenen dadurch staatenlos
werden.
Die Ausreise läßt sich zwar unter bestimmten Umständen einschränken,
aber es finden sich immer genug Möglichkeiten der Umgehung und der
Täuschung dieser Einschränkung. Aber die Einreise darf deutschen
Staatsbürgern nicht verweigert werden. Hier kann nur bei begründetem
Verdacht auf Teilnahme am "Dschihad" die Strafverfolgung (Mord,
Körperverletzung, terroristische Vereinigung) einsetzen. Doch
ausweisen und ausbürgern geht nicht, denn nur Deutsche mit
Mehrfachstaatsbürgerschaft müssen damit rechnen, wegen eines
Kampfeinsatzes für einen fremden militärähnlichen Verband
ausgebürgert zu werden.
Dann soll man eben die Gesetze und die Verfassung ändern? Nein danke,
bitte nicht! In den letzten 40 Jahren wurden mit der Begründung
"Sicherheit und Schutz vor Terrorismus" schon zu viele
Einschränkungen wurden von Bürgerrechten und Bürgerfreiheiten
durchzogen und leider auch von zu vielen Leuten bejubelt, die
vorzugsweise einfache Wahrheiten und Lösungen möchten.