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  • Muellman

mehr als 1000 Beiträge seit 28.03.2012

Re: Gibt's da nicht eine gesetzliche Regelung zu?

Da muß man aber erst mal die Mitgliedschaft bei der ISIL beweisen
können. Und die werden ja auch nicht so dumm sein und ihre
Rekrutierungslisten einfach öffentlich zugänglich machen ,Tarnnamen
benutzen, usw.

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