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  • Stefan_L

mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.2000

Re: Gibt's da nicht eine gesetzliche Regelung zu?

Muellman schrieb am 24. Juni 2014 21:46

> Da muß man aber erst mal die Mitgliedschaft bei der ISIL beweisen
> können. Und die werden ja auch nicht so dumm sein und ihre
> Rekrutierungslisten einfach öffentlich zugänglich machen ,Tarnnamen
> benutzen, usw.

War doch vor 1 oder 2 Wochen in den Medien zu lesen. Sie haben im
Irak bei toten ISIL Terroristen Unmengen von USB Sticks gefunden.
Über das Internet kommunizieren sie wohl nicht (so blöd sind
inzwischen anscheinend selbst Terroristen nicht).

Und dann sind da ja auch noch die Kerle die in Youtube-Videos zu
sehen sind. Oder auf Fotos. Oder durch Augenzeugen identifiziert.

Also alle wird man natürlich nicht erwischen. Einige aber schon.

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