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  • MPolo

mehr als 1000 Beiträge seit 03.04.2006

Re: Gibt's da nicht eine gesetzliche Regelung zu?

Captain Data schrieb am 24. Juni 2014 17:32

> Dann klär mich bitte korrekt auf, MPolo - ich bin nicht up-to-date.
> Vor einiger Zeit war es jedenfalls strafbar, sich der Fremdenlegion
> anzuschließen (als Nicht-Franzose). Kann sein, dass sich das geändert
> hat.

> Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass Staatsbürgerschaften in
> solchen Fällen aberkannt werden dürfen sollten und diese Leute dann
> halt staatenlos sind. Ist eine Konsequenz, wenn man sich einer
> potentiell feindlichen (para)militärischen Einheit anschließt. Da
> muss ich nichtmal die Terrorparagraphen auspacken. 

> Ich meine, darf sich ein deutscher Staatsbürger einfach so als
> US-Soldat verdingen? Wenn ja, wie wird das völkerrechtlich gehändelt?

Naja aber weißt du ich stell mir vor, da will jemand für sein Leben
gerne Soldat werden, bewirbt sich dann bei der Bundeswehr und wird
aber abgelehnt weil er den medizinischen Test nicht besteht oder
weiblich ist oder was weiß ich. So ... und dann bewirbt er sich halt
bei der Fremdenlegion. Wie will man das ihm verdenken? Und Frankreich
ist NATO-Partner, also im Verteidigungsfall hilft der uns genauso wie
ein Bundeswehrsoldat.
Und wir führen ja auch langsam die doppelte Staatsbürgerschaft ein,
warum auch nicht? So und dann wird ein Türke einberufen und leistet
dort seinen Wehrdienst ... wo sollen wir da ein Problem haben dass
wir ihm dann die deutsche Staatsbürgerschaft enziehen müssten? Nur
weil einer seiner staatsbürgerlichen Pflicht nachkommt? Wir sind doch
nicht bei der FIFA wo man sich festgespielt hat wenn man für ein Land
aufgelaufen ist ...

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