Ansicht umschalten
Avatar von Tobias Claren
  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

Re: Gibt's da nicht eine gesetzliche Regelung zu?

Wikipedia:

Seit dem 5. Juli 2011 erteilte das Bundesministerium der Verteidigung
die Zustimmung u. a. zum freiwilligen Dienst auch in der
Fremdenlegion, ohne dass dies einen Verlust der deutschen
Staatsangehörigkeit nach sich zieht.
Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Friedensvertrag von Versailles war
es deutschen Staatsbürgern ebenfalls gestattet, in der Fremdenlegion
zu dienen (§ 179).

Nur das anwerben ist strafbar. Darf ich auf einer Webseite dafür
"werben"?
Ich suche ja noch ein paar Dinge die provozieren.
Z.B. würde ich auch für Abtreibung Propaganda machen, WEIL es
verboten ist ;-) .
Ich habe schließlich auch dies hier gemacht und online gestellt:
https://www.flickr.com/photos/49261409@N03/4516403030/


Bewerten
- +
Ansicht umschalten