MPolo schrieb am 24. Juni 2014 16:27
> Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - da müsste doch
> die Staatsanwaltschaft jedem Syrien-Heimkehrer ein Strafverfahren
> anhängen.
Also einfach in Syrien gewesen zu sein reicht irgendwie nicht für den
Nachweis der Mitgliedschaft aus.
Man kann natürlich ganz Syrien als terroristische Vereinigung
definieren,aber das dürfte ziemlich unpraktisch sein ;-)
> Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - da müsste doch
> die Staatsanwaltschaft jedem Syrien-Heimkehrer ein Strafverfahren
> anhängen.
Also einfach in Syrien gewesen zu sein reicht irgendwie nicht für den
Nachweis der Mitgliedschaft aus.
Man kann natürlich ganz Syrien als terroristische Vereinigung
definieren,aber das dürfte ziemlich unpraktisch sein ;-)