Muellman schrieb am 24. Juni 2014 16:56
> MPolo schrieb am 24. Juni 2014 16:27
>
> > Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - da müsste doch
> > die Staatsanwaltschaft jedem Syrien-Heimkehrer ein Strafverfahren
> > anhängen.
>
> Also einfach in Syrien gewesen zu sein reicht irgendwie nicht für den
> Nachweis der Mitgliedschaft aus.
> Man kann natürlich ganz Syrien als terroristische Vereinigung
> definieren,aber das dürfte ziemlich unpraktisch sein ;-)
Ja schon klar, aber das lässt sich doch herausfinden ob der auf
Verwandtenbesuch dort war oder sein Arbeitgeber ihn hingeschickt hat.
Wenn beides nicht der Fall ist, müsste der Verdacht ausreichen um in
seinen Verbindungsdaten nach Kontakten zu Islamisten zu suchen. Wenn
es die gibt, müsste der Verdacht doch für eine Verfahrenseröffnung
reichen.
> MPolo schrieb am 24. Juni 2014 16:27
>
> > Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - da müsste doch
> > die Staatsanwaltschaft jedem Syrien-Heimkehrer ein Strafverfahren
> > anhängen.
>
> Also einfach in Syrien gewesen zu sein reicht irgendwie nicht für den
> Nachweis der Mitgliedschaft aus.
> Man kann natürlich ganz Syrien als terroristische Vereinigung
> definieren,aber das dürfte ziemlich unpraktisch sein ;-)
Ja schon klar, aber das lässt sich doch herausfinden ob der auf
Verwandtenbesuch dort war oder sein Arbeitgeber ihn hingeschickt hat.
Wenn beides nicht der Fall ist, müsste der Verdacht ausreichen um in
seinen Verbindungsdaten nach Kontakten zu Islamisten zu suchen. Wenn
es die gibt, müsste der Verdacht doch für eine Verfahrenseröffnung
reichen.