firedancer schrieb am 24. Juni 2014 17:37
> Und du glaubst, ein Besuch einer islamistischen Internetseite - oder
> der Kontakt zu einer islamistisch eingestuften EMail-Adresse reicht
> aus, um ihn einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
> zu überführen? Das meinst du doch hoffentlich nicht ernst.
Das hab ich nirgends gemeint, das hättest du gelesen wenn du es
hättest können. Das reicht für eine Einleitung eines
Ermittlungverfahrens.
> Und du glaubst, ein Besuch einer islamistischen Internetseite - oder
> der Kontakt zu einer islamistisch eingestuften EMail-Adresse reicht
> aus, um ihn einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
> zu überführen? Das meinst du doch hoffentlich nicht ernst.
Das hab ich nirgends gemeint, das hättest du gelesen wenn du es
hättest können. Das reicht für eine Einleitung eines
Ermittlungverfahrens.