Muellman schrieb am 24. Juni 2014 21:35
> MPolo schrieb am 24. Juni 2014 17:12
>
> > Ja schon klar, aber das lässt sich doch herausfinden ob der auf
> > Verwandtenbesuch dort war oder sein Arbeitgeber ihn hingeschickt hat.
> > Wenn beides nicht der Fall ist, müsste der Verdacht ausreichen um in
> > seinen Verbindungsdaten nach Kontakten zu Islamisten zu suchen. Wenn
> > es die gibt, müsste der Verdacht doch für eine Verfahrenseröffnung
> > reichen.
> Verfahren auf Verdacht klingt irgendwie nicht wirklich
> rechtsstaatlich.
Auf was denn sonst? Muss einer erst vor Gericht überführt werden
damit man ein Ermittlungsverfahren einleiten darf? Das ist IMMER auf
Verdacht.
>Letztlich braucht man doch Beweise. Wenn es die
> nicht gibt,dann wird das Verfahren eingestellt.Und das ist auch gut
> so!
Damit das Verfahren eingestellt werden kann muss es ja erst eröffnet
werden. Und wenn es eröffnet ist kann man versuchen Beweise zu
sammeln.
> MPolo schrieb am 24. Juni 2014 17:12
>
> > Ja schon klar, aber das lässt sich doch herausfinden ob der auf
> > Verwandtenbesuch dort war oder sein Arbeitgeber ihn hingeschickt hat.
> > Wenn beides nicht der Fall ist, müsste der Verdacht ausreichen um in
> > seinen Verbindungsdaten nach Kontakten zu Islamisten zu suchen. Wenn
> > es die gibt, müsste der Verdacht doch für eine Verfahrenseröffnung
> > reichen.
> Verfahren auf Verdacht klingt irgendwie nicht wirklich
> rechtsstaatlich.
Auf was denn sonst? Muss einer erst vor Gericht überführt werden
damit man ein Ermittlungsverfahren einleiten darf? Das ist IMMER auf
Verdacht.
>Letztlich braucht man doch Beweise. Wenn es die
> nicht gibt,dann wird das Verfahren eingestellt.Und das ist auch gut
> so!
Damit das Verfahren eingestellt werden kann muss es ja erst eröffnet
werden. Und wenn es eröffnet ist kann man versuchen Beweise zu
sammeln.