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  • WebX

mehr als 1000 Beiträge seit 12.08.2008

Re: Gleichmacherei ist ein Grund

Expositor schrieb am 16.09.2024 09:13:

WebX schrieb am 15.09.2024 19:38:

Expositor schrieb am 15.09.2024 09:52:

Wie man dies jedoch korrigieren kann - ich sehe keine Möglichkeiten.

Ganz easy...
Gesund und nicht sonst irgendwie benachteiligt? Dann wird das Bürgergeld/Harz4 oder was auch immer wird entweder gar nicht ausgezahlt, oder jeden Monat um 10% verringert.
Immer noch keine Lust zu arbeiten? Dein Problem.

Kein Ahnung ob diese Antwort von ChatGTP korrekt ist:

Frage war : vergleiche das Einkommen von einen Alleinstehenden der zum Mindestlohn arbeitet mit dem was er an Buergergeld bekommt

Um herauszufinden, wie viel mehr eine alleinstehende Person erhält, die anstelle von Bürgergeld zum Mindestlohn arbeitet, müssen wir den Mindestlohn und die Bürgergeldzahlungen miteinander vergleichen und verschiedene Faktoren berücksichtigen, wie Steuern und Sozialabgaben.
1. Mindestlohn in Deutschland

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde. Wenn eine Person 160 Stunden pro Monat arbeitet (das ist bei einer 40-Stunden-Woche der Fall), ergibt das:
12,41 Euro×160 Stunden=1.985,60 Euro

2. Abzüge bei Vollzeitbeschäftigung (Steuern und Sozialabgaben)

Von diesem Bruttolohn werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Für eine alleinstehende Person ohne Kinder ergeben sich etwa folgende Abzüge (abhängig von Steuerklasse I und den individuellen Sozialversicherungsbeiträgen):

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (falls zutreffend)
Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)

Die Abzüge belaufen sich für eine alleinstehende Person typischerweise auf etwa 30–35 % des Bruttoeinkommens. Gehen wir von 33 % Abzügen aus, ergibt das:
1.985,60 Euro×0,67=1.330,35 Euro (Nettoeinkommen)

3. Bürgergeld für einen Alleinstehenden

Ein alleinstehender Bürgergeld-Empfänger erhält folgende Leistungen (Beispiel):

Regelsatz: 563 Euro
Miete (inkl. Nebenkosten und Heizung): z. B. 700 Euro (abhängig von der Region)

Insgesamt käme diese Person also auf:
563 Euro+700 Euro=1.263 Euro

4. Vergleich: Bürgergeld vs. Mindestlohn

Nettoeinkommen bei Mindestlohn: ca. 1.330,35 Euro
Gesamtbetrag beim Bürgergeld: ca. 1.263 Euro (inkl. Miete)

Das bedeutet, dass eine Person, die zum Mindestlohn arbeitet, monatlich rund 67 Euro mehr hat als jemand, der Bürgergeld bezieht.

Weitere Überlegungen:

Zusätzliche Aufwendungen: Eine arbeitende Person könnte zusätzliche Kosten haben, z. B. für den Arbeitsweg, Verpflegung während der Arbeit, Arbeitskleidung usw. Diese Kosten könnten den Unterschied verringern.
Anspruch auf Wohngeld: Eine Mindestlohnverdiener könnte unter Umständen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn das Einkommen niedrig ist, was den Unterschied vergrößern könnte.
Sozialversicherung: Ein positiver Aspekt der Arbeit ist die Einzahlung in die Renten- und Arbeitslosenversicherung, was langfristig zu Ansprüchen führen kann.

Insgesamt liegt der finanzielle Vorteil des Mindestlohns im Vergleich zum Bürgergeld im Bereich von etwa 67 Euro pro Monat, könnte sich aber je nach individuellen Umständen (z. B. durch Wohngeld oder höhere Mietkosten) noch verändern

Was genau möchtest du mit deinem Copy&Paste Posting sagen? Dass Arbeiten sich nicht lohnt?

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