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  • Subzero

mehr als 1000 Beiträge seit 06.06.2000

Mal paar Fragen:

a) wenn jetzt Europarecht Bundesrecht bricht (also die europäische
Verfassung dem GG vorgeht), handelt es sich doch um eine de
facto-Außerkraftsetzung des Grundgesetzes. Wie geht diese mit Artikel
146 GG konform?
b) einige Sachen in der eur. Verfassung sind GG-widrig. Insbesondere
kann man im Artikel 20, Absatz 1 das "sozial" streichen. Artikel 14,
Absatz 2 kann man auch knicken. Es wird auerdem die Möglichkeit
geschaffen, daß im Zuge der fortgesetzten Privatisierung gehen einige
Staatsaufgaben (zB Bildung) anscheinend dann auf Private übergehen
können, was allerdings laut GG nicht erlaubt ist.
Undsoweiter undsoweiter...

c) Was passiert, wenndas Bundesverfassungsgericht die Abstimmung und
das Inkrafttreten der europäischen Verfassung kassiert und was
passiert, wenn die Urteilsbegründung entsprechend ausfällt (eine
Begründung wäre, daß bestimmte Punkte GG-widrig sind, eine andere
Begründung wäre, daß der Bundestag überhaupt nicht berechtigt gewesen
wäre, der EV zuzustimmen)? Im Endeffekt haben sich dann 95% der
Bundestagsmitglieder als Verfassungsfeinde geoutet. Wird der
Bundestag sofort aufgelöst? Rein theoretisch hätte man den ganzen
Bundestag bis gestern problemlos verhaften können und müssen.

Anscheinend haben bei der Abstimmung Verbrecher und Europabesoffene
zusammengearbeitet. Gewissen, Hirn etc sind abgeschaltet worden.

Ich kann nur sagen: Ja zu einer europäischen Verfassung. Aber nicht
zu DIESER und nicht auf DIESEM Weg.
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