strolch21 schrieb am 15.12.2023 12:47:
Woher wissen Sie denn ob die Postkarten beschlagnahmt werden?
Ich gehe davon aus, dass diese Behauptung eine LÜGE ist.
ja das ist vollkommener Quatsch:
"Einfuhrverbot für Güter, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen
Es ist verboten, Güter nach Anhang XXI der VO (EU) Nr. 833/2014, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden (Art. 3i Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014).
Anhang XXI enthält eine Vielzahl an Gütern unterschiedlichster Art, z.B. Zellstoff und Papier, Holz und Holzwaren, Steine und Edelmetalle für die Schmuckindustrie, bestimmte Maschinen, Beförderungsmittel, Zigaretten, Kunststoffe und chemische Erzeugnisse einschließlich chemischer Fertigerzeugnisse wie Kosmetika u.v.m..
Hinweis
Es gibt keine Ausnahme von den Verboten bei Geschenksendungen, die unter den Anhang fallen und gelegentlich von einer Privatperson in Russland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Union verschickt werden.
"
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Embargomassnahmen/Laenderembargos/Russland/russland_node.html
darum geht es. Gilt seit 2014 und jetzt wird hier rumgejammert, es ist doch Weihnachten.
Wein-Heul.