notenom schrieb am 15.12.2023 17:00:
Werden daher garantiert nicht vom Zoll beschlagnahmt.
Habe selbst schon drei aus Russland bekommen, außerdem ein kleines Päckchen mit einem Postkartenkalender Moskau.Dass bei Päckchen (wohlgemerkt nicht Post) laut Verordnung keine Ausnahmen gemacht werden (müssen), entlastet nur den Zoll, der sich nicht mit Beschwerden rumschlagen muss. De facto kommen kleine Geschenke immer durch. Beluga Kaviar vermutlich nicht.
Psst, kann doch gar nicht sein. In de Verordnung geht es um Waren, scheint nicht für jedermann hier verständlich zu sein.