Ammerländer schrieb am 14.04.2023 19:58:
Steuergesetze sind sehr kompliziert und ich bin kein Experte, aber etwas weiß ich aus eigener Erfahrung. Wenn große Firmen Geschäfte im Ausland machen und dort tätig werden, sind sie nicht nur in ihrem Heimatland, sondern auch im Ausland steuerpflichtig. Wenn eine Firma also in 20 Ländern tätig ist, kann das zur Folge haben, dass die Firma mit ihrer gesamten Tätigkeit in 21 Ländern steuerpflichtig wird. Doppelbesteuerungsabkommen verhindern zwar das Schlimmste, aber der Aufwand ist immens.
Man umgeht das, indem man für jedes Projekt eine eigene Tochtergesellschaft («special purpose company») gründet. Nur diese Tochtergesellschaft ist dann in diesem Land steuerpflichtig.
Und dann zahlt die Tochter Geld für die Namensrechte, Verwaltungskosten, sonstiges geistiges Eigentum, zwischengehandelte Rohstoffe,...
Es ist sehr einfach Gewinne zwischen Konzernteilen zu verschieben. Gewinne fallen so nur da an, wo man das will.