Auch ich bin als "Dreibein" der Auffassung erlegen das daß Thema schon erledigt sei.
Das sagt das Gesetzbuch:
§ 218a Abs. 1 (Fristenregelung mit Beratungspflicht): Die Schwangere verlangt den Abbruch und kann nachweisen, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und danach eine dreitägige Bedenkzeit eingehalten hat. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (d. h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) straffrei.
§ 218a Abs. 2 (Medizinische Indikation): Es besteht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, welche nur durch einen Schwangerschaftsabbruch abgewendet werden kann. In diesem Fall ist ein Schwangerschaftsabbruch während der gesamten Zeit der Schwangerschaft zulässig.
§ 218a Abs. 3 (Kriminogene oder kriminologische Indikation): Es bestehen dringende Gründe zu der Annahme, dass die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung, eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder eines sexuellen Missbrauchs von Kindern ist. Auch hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen zulässig, im Gegensatz zu Abs. 1 übernimmt die Krankenkasse wie bei Abs. 2 die Kosten.
Bei Absatz zwei und drei ist die Lage eindeutig und klar, keine Strafverfolgung.
Es geht dabei nur um Absatz eins, und da muss eine Regelung her die diskriminierungsfrei ist.
Wie bekommt man das "runde" in das "eckige"?
Es muss sicher gestellt sein das eine Frau die Schwangerschaft abbrechen darf, aber was gegen Missbrauch tun, wenn geneigte Personen es als -Verhütungsmethode- ansehen und dort eine Grenze zu ziehen ohne den Frauen ihr Recht zu nehmen aus welchen Grund auch immer. Eine kleine Minderheit der Frauen darf der großen Mehrheit nicht das Recht nehmen. Und das wird der Kern sein. Ich habe mit Kirche mal so nichts am Hut, aber es hat auch eine ethische Seite.
Und das ganze bitte -Staat und Kirche sind getrennt-(seit 1918). Denn die Glaubensrichtungen, egal welche, haben in der Gesetzgebung mal so gar nichts zu suchen.
Oliver
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.04.2024 21:16).