Also, Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 3 Monate ist möglich, aber nicht per se legal. Sondern erst durch ärztlichen Nachweis der erfolgten Beratung durch Fremdpersonen.
Dies stellt aber schon einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Personen, die ungewollt schwanger werden, dar. Insbesondere Schwangerschaften, die durch Fremdverschulden (unrichtige Angaben über Sterilisierung, über Falschangaben der Verwendung intakter Kondome, verrutsche Kondome und - ganz unangenehm - durch Vergewaltigung) zustande kamen.
Über all diese Unwürdigkeiten muss die ungewollt Schwangere einer fremden Person gegenüber Auskunft erteilen und dies so überzeugend, dass diese Fremdperson nicht Zweifel bekundet, dass es doch „für das ungeborene Leben besser wäre“, wenn die Schwangere - gegen ihren Willen- zum Austragen verpflichtet werden muss.
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