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9 Beiträge seit 27.09.2023

Es gab keine Wiedervereinigung, das hätte nicht nur juristische Konsequenzen.

Werte Redaktion. Bitte bringen Sie eine juristische Einordnung des Unterschieds:

"Wiedervereinigung" via "Beitritt".

Der Ansatz steht im GG.

IMHO: Es war ein Beitritt, um das GG zu belassen und einer Verfassung, wie es im Grundgesetz steht, aus dem Weg zu gehen. Somit hat der Osten kaum was zu melden.

Das ist bis heute so und deshalb für mich keine Schlagzeile wert, denn warum sollte die Mehrheit der Deutschen das wollen?

Es geht doch immer nur darum, Vorteile gegenüber anderen zu haben. Die gibt man doch nicht auf oder teilt sogar.

Nicht pauschal gemeint, Ausnahmen gibt es immer.

PS: Mit der AfD hat das fast nix zu tun. Die kam viel spaeter, damit die Besitzstandswahrer aus der CDU/CSU eine neue Heimat bekommen konnten.

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