Genau das ist ja mein Punkt!
Im Kriesenfall kann jeder wehrfähige Deutsche auf unbestimmte Dauer zum Wehr oder Ersatzdienst verpflichtet werden.
Warum kann also etwas ein Asylgrund sein was bei uns geltendes Recht darstellt?
Genau das ist ja mein Punkt!
Im Kriesenfall kann jeder wehrfähige Deutsche auf unbestimmte Dauer zum Wehr oder Ersatzdienst verpflichtet werden.
Warum kann also etwas ein Asylgrund sein was bei uns geltendes Recht darstellt?