Monarch75 schrieb am 14.02.2024 09:28:
Geh, und verarsch' jemanden anders.
Das Gerichtsurteil sagt nur, das Höcke als Person in einem vorherigen Prozess nicht als "faschistisch" eingestuft wurde sondern das Urteil sich "lediglich" auf bestimmte Aussagen bezog.
Es wird auch schwierig einen "Nicht Beweis" zu erbringen. Aus gutem Grund werden immer Positiv Beweise verlangt und nicht umgekehrt. Also müsste sozusagen jemand anders beweisen, dass Herr Höcke ein Faschist ist und nicht er selbst das er keiner ist.
Das heißt aber eben nicht, das Höcke grundsätzlich kein Faschist sein kann.
Tatsächlich habe damals das Verwaltungsgericht Meiningen nur über die Zulässigkeit einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext entschieden.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-hamburg-324o103-20-einstweilige-verfuegung-aeusserung-hoecke-gerichtlich-zum-faschisten-erklaert/