kleinrudi schrieb am 13.02.2024 18:30:
Welche "Gerichtsverfahren" denn? Etwa die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes von Meiningen, das nur beschlossen hat, daß er als "Nazi" genannt werden darf?
Du gehörst also zu den jenigen, die die Rechtsradikalität eines Björn Höcke ignorieren....wusste ich es doch.
Was sollte dann das gejammere von wegen "in die rechte Ecke gestellt werden"?!
In der AfD sind führende Politiker RECHTSEXTREM. Da gibt es nichts "in die rechte Ecke zu stellen".....