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  • Luc Mareau

mehr als 1000 Beiträge seit 25.09.2006

Re:

DJ Holzbank schrieb am 24.05.2024 16:31:

Was kommt eigentlich als nächstes? Dass nicht alle Offiziere des Reichssicherheitshauptamtes Verbrecher waren oder der übliche "Kollektivschuld"-Vorwurf?

Nein, warum sollte das als nächstes kommen? Dass die Organisatoren einer verbrecherischen Organisation selbst Verbrecher sind ist doch selbstverständlich. Ebendso die Leute, die aktiv und freiwillig mitmachten und hinter den Zielen der SS standen.

Daneben gibt es aber eben auch eine Anzahl von Leuten, die zwar Mitglied waren, aber nicht im Sinne der SS gehandelt haben oder vielleicht sogar mehr oder weniger dazu gezwungen wurden. Ob es letzteres gab, weiss ich zwar nicht genau, aber Krah schilderte ja so ein Beispiel. Und auf diese trifft die Bezeichnung Verbecher eben nicht zu. Und nur auf diese, da muss man nicht mit dem RSHA kommen.

Sie und auch Herr Krah bezeichnen sicher die Angehörigen terroristischer Organisationen als Terroristen.

Das kommt darauf an. Mal als hypothetisches Beispiel genommen, jemand hätte bei Treffen der RAF teilgenommen und sich zur RAF zugehörig gefühlt, aber überhaupt nichts zu den Tätigkeiten der RAF beigetragen, sondern sich immer nur passiv verhalten. Ja, denjenigen würde ich nicht als Terroristen bezeichnen, aber als Angehörigen einer terroristischen Organisation.

Und so sieht es auch aus bei einer riesigen Organisation wie der SS. Während das am Anfang noch eine ausgewählte Anzahl von Leuten war, denen man durchaus die SS-Idee unterstellen kann, war das zum Ende hin sicher nicht mehr der Fall.

Die Feststellung oder Ansicht, dass nicht alle SS-Mitglieder Verbrecher waren, macht die Verbrechen der SS überhaupt kein bisschen weniger schlimm. Was die SS angerichtet hat ist bekannt, keine Tat wird dadurch irgendwie gerechtfertigter.

Woher rührt nun wohl die Zögerlichkeit, die Angehörigen der verbrecherischen Organisationen der SS gleichermaßen als Verbrecher zu bezeichnen? (rhetorische Frage)

Weil den Einzelpersonen schon eine persönliche Schuld zur Last gelegt werden muss, um sie als Verbrecher bezeichnen zu können. Einen Mitgliedsausweis einer zurecht als verbrecherisch bezeichneten Organisation zu haben, reicht dafür eben nicht aus.

Würdest du eigentlich Günter Grass als SS-Verbrecher bezeichnen?

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