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mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2020

Re:

ich_kann_nicht_ignorieren schrieb am 24.05.2024 17:21:

Luc Mareau schrieb am 24.05.2024 17:11:

Weil den Einzelpersonen schon eine persönliche Schuld zur Last gelegt werden muss, um sie als Verbrecher bezeichnen zu können. Einen Mitgliedsausweis einer zurecht als verbrecherisch bezeichneten Organisation zu haben, reicht dafür eben nicht aus.

Doch reicht, aber nicht für alle in der SS. Da hast du Recht, so wie ich das sehe. SIehe https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Prozess_gegen_die_Hauptkriegsverbrecher#Verbrecherische_Organisationen

Würdest du eigentlich Günter Grass als SS-Verbrecher bezeichnen?

Anstandsloses Gesülze, da Grass nichts mit dieser Diskussion zu tun hat und sich entsprechend geäussert hat und auch um Vergebung gebeten hatte.

Doch es geht um die Aussage nicht jeder in der (Waffen)SS war ein Verbrecher.
Krah ist 1977 geboren, der war nicht in der SS. Um Vergebung muss der also nicht bitten. Oder soll die Erbschuld gelten? Erbfeinde sind dann sicher auch bald wieder en vogue?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft Äußerungen Krahs als völkisch-nationalistisch, islamfeindlich, fremdenfeindlich und verfassungsfeindlich ein. Krah vertritt ethnopluralistische Positionen und verkehrt in Kreisen der Neuen Rechten. Warum wird das nicht thematisiert?
Das ist ewig bekannt, der Verdacht, es ist ein gewisses Timing, liegt nahe. Redlich wäre es gewesen, das alles zu Zeit seiner Kandidaten-Aufstellung zu veröffentlichen und zu thematisieren. Die eine, wahre Antwort auf eine konkrete Frage jetzt so aufzublasen, das ist doch lächerlich.

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