Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (19/12371) vorgelegt, mit dem Volksabstimmungen, Volksentscheide und Volksbegehren auf Bundesebene eingeführt werden sollen. Der Vorlage zufolge soll das Volk im Rahmen der Volksabstimmung über Gesetzentwürfe entscheiden können und „im Rahmen einer Volksentscheidung über allgemeine Fragen“. Mit dem Volksbegehren soll es Volksabstimmungen und Volksentscheidungen herbeiführen können, „wobei hierfür ein Quorum von 100.000 Abstimmungsberechtigten erforderlich ist“, wie die Fraktion in der Begründung ausführt. Auch eine Änderung des Grundgesetzes soll danach im Rahmen der Volksabstimmung möglich sein.
https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2019_08/654504-654504