Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
Die Linksfraktion will mit dem Gesetzentwurf das Grundgesetz „um direkt demokratische Entscheidungen durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid“ ergänzen. „Um sicherzustellen, dass alle von den Entscheidungen betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner mit abstimmen können, wird der Kreis der Wahlberechtigten auf alle Menschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der deutschen Staatsbürgerschaft seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, erweitert“, heißt es in der Vorlage weiter.Wie darin ferner ausgeführt wird, muss nach Ansicht der Fraktion die plebiszitäre Gesetzgebung die Grundrechte und Grundprinzipien des Grundgesetzes sowie das Europa- und Völkerrecht genauso achten wie die parlamentarische Gesetzgebung, und der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unterliegen. (sto/hau/15.06.2018)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw24-de-direkte-demokratie-558872
Also doch eine Lüge.