Admagistrator schrieb am 06.06.2023 08:32:
Ungültig zu wählen ist das gleiche wie garnichts wählen, lass dir da mal keinen Quatsch erzählen.
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Nein.
Wähler die einen ungültigen Wahlzettel abgeben, tauchen in der Statistik als Wähler auf.
Nur Wähler, die keinen Wahlzettel abgeben, werden zu den Nichtwählern gezählt.