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  • vierzig Räuber

421 Beiträge seit 18.08.2015

Übereinstimmung

Maaßen ist dafür, die AfD nicht zu beobachten. Das VG hat es untersagt, die AfD öffentlich oder intern als Verdachtsfall bekanntzugeben.
Liegt da eine inhaltliche Übereinstimmung von Maaßen und VG vor oder sind das zwei paar Schuhe.

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