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  • klopot

mehr als 1000 Beiträge seit 01.03.2007

GEHEIME mündliche Weisungen des Ministers - IN EINER ANGEBLICHEN DEMOKRATIE

Alles klar.

Die auf Grund § 18 Absatz 4 des Asylgesetzes erforderliche Anordnung des Ministers kann nicht belegt werden. Weder schriftlich noch mündlich.

EINE PER ÖFFENTLICHEM GESETZ ERFORDERLICHE ANORDNUNG DES MINISTERS WIRD NICHT ÖFFENTLICH ERTEILT!

In was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich?

Und § 18 des Asylgesetzes hat noch einen Absatz 5!

Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln

PUNKT! Dies ist ein Gesetzesabsatz OHNE WENN UND ABER

Nein es wird durchgewunken! Selbstherrlicher Gesetzesbruch der Merkel-Klicke wohin man schaut!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.05.2018 07:46).

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